Umweltbeauftragter

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat im Herbst 2020 beschlossen, ihre CO2-Emissionen bis 2050 auf Null zu senken. In einem eigenen Klimaschutzgesetz hat sie zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz festgelegt, die für alle Gemeinden in der EKBO ab 1.1.2021 verbindlich gelten. Im Jahr 2022 wird das Klimaschutzgesetz zudem durch ein Umweltschutzgesetz ergänzt werden.

Um die Einführung der Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzgesetzes zu begleiten, hat der Gemeindekirchenrat einen Umweltbeauftragten benannt: